Wichtige Infos zur Kostenübernahme plastisch-chirurgischer Operationen
Wissen Sie, welche Operationen von der Krankenkasse übernommen werden? Wir klären Sie auf:
1. Kurzer Überblick zur Krankenversicherung
Die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich übernimmt plastisch-chirurgische Eingriffe, wenn diese aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Das bedeutet, dass der Eingriff notwendig ist, um gesundheitliche Beschwerden zu beheben oder die Funktionalität eines Körperteils wiederherzustellen. Eine vollständige Kostenübernahme ist nur dann gewährleistet, wenn der Eingriff in einem öffentlichen Krankenhaus in Tirol z.B. an der Klinik für Plastische Chirurgie in Innsbruck durchgeführt wird.
Sollten Sie jedoch eine private Zusatzversicherung haben, haben Sie das Recht auf eine freie Arztwahl. Je nach Art und Umfang Ihres gewählten Versicherungspakets bzw. der Versicherungsbedingungen besteht normalerweise eine volle Kostendeckung für Eingriffe/Operationen in einer Privatpraxis oder in einem Privatkrankenhaus (z.B. Sanatorium Hochrum, GZW Wörgl). Die Privatversicherung kann die Differenz zwischen dem Betrag, den Ihre Krankenversicherung übernimmt und den tatsächlichen Kosten des Eingriffs abdecken.
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2. Vorgehensweise bei einem medizinisch notwendigen Eingriff
Erstberatung & Diagnosestellung: Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch in unserer Praxis, stellen wir Ihnen alle notwendigen Unterlagen aus, die Sie für den Antrag bei Ihrer Sozialversicherung oder Zusatzkasse benötigen. Falls weitere Befunde notwendig sind, überweisen wir Sie ggf. an einen Facharzt.
Bewilligung bei Ihrer Versicherung einholen: Zur Abklärung der Kostenübernahme vor einer geplanten OP kontaktieren Sie zuerst Ihre gesetzliche Krankenkasse (z.B. ÖGK, SVS, BVAEB, KUF) und dann Ihre Zusatzversicherung, um eine schriftliche Bewilligung der Kostenübernahme zu erhalten.
Manche Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Kosten, bitte dies unbedingt im Vorfeld abklären!
3. Wichtige Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer Versicherung
Ambulanter Eingriff:
Privatpatienten, die einen medizinisch notwendigen Eingriff bei uns in der Praxis planen, müssen bei positiver Zusage der beiden! Krankenkassen in Vorleistung gehen. Anschließend können Sie die Rechnung bei den Krankenkassen einreichen.
Stationärer Eingriff:
Privatpatienten, die einen medizinisch notwendigen Eingriff im GZW oder in Hochrum planen, müssen bei positiver Zusage beider Krankenkassen, Ihre Polizzennummer im Vorhinein bekanntgeben, damit eine direkte Abrechnung mit dem jeweiligen Privatkrankenhaus erfolgen kann.
4. Beispiele für mögliche, medizinisch indizierte Eingriffe:
1. Brustoperationen:
Brustverkleinerungen werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen, wenn nachweislich Beschwerden wie starke Rückenschmerzen oder Haltungsschäden bestehen.
Brustrekonstruktionen nach einer Krebserkrankung sind ebenfalls gedeckt.
Korrekturen bei Gynäkomastie (Brustvergrößerung beim Mann) können übernommen werden, wenn sie medizinisch gerechtfertigt sind.
2. Lidstraffung (Blepharoplastik):
Eine Lidstraffung kann von der Krankenkasse übernommen werden, wenn eine Sichteinschränkung mittels einer Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) vom Augenarzt nachgewiesen wird.
Bei ambulanter Versicherung: erfolgt die Lidstraffung in unserer Praxis
Bei stationärer Versicherung: erfolgt die Lidstraffung in einem Privatkrankenhaus (GZW oder Hochrum)
Unterlagen, die Sie für die Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung benötigen:
Ergebnis der Gesichtsfeldmessung (Augenarzt)
Fotodokumentation der Augenlider (Dr. Meirer im Rahmen der Erstberatung)
3. Rekonstruktive Eingriffe:
Operationen nach schweren Unfällen (z.B. Narbenkorrektur oder Geweberekonstruktion).
Korrekturen angeborener Fehlbildungen wie Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder abstehende Ohren bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr.
4. Operationen nach Gewichtsverlust:
Bauchdeckenstraffungen können von der Krankenkasse übernommen werden, wenn ein großer Hautüberschuss zu gesundheitlichen Problemen führt wie z.B. Intertrigo: juckende, nässende Hautirritation, die i.d.R. an Hautfalten auftritt.
5. Entfernung von Tumoren oder Hautveränderungen:
Eingriffe zur Entfernung von gut- oder bösartigen Hautveränderungen, mit anschließender Rekonstruktion.
Wir sind für Sie da!
Unser Team unterstützt Sie bei Fragen rund um die Kostenübernahme und hilft Ihnen, notwendigen Anträge vorzubereiten.